Wurde bereits 2010 entschieden:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html
Danach ist jegliche Unterdeckung des Existenzminimums verfassungswidrig.
Genauso wie die Zwangsbedarfsgemeinschaften - es darf nicht auf Leistungsträger ohne Rechtsanspruch verwiesen werden.
Wen interessiert es? Den in die Kamera grinsenden Jobcenterfuzzy der von tausenden Sanktionen schwafelt? Den Richter auf dem Weg vom Unterrichter über Mittel- zum Oberrichter?
Das Bundesverfassungsgericht selbst, dass seine eigene Rechtssprechung ignoriert und plötzlich 30% Existenzminimumunterdeckung schön findet? Den Gesetzgeber, der Zwangsbedarfsgemeinschaften und Sanktionen geil findet?
Gesellschaft spalten ist das Ziel der Willfährigen damit der (<s>Rubel</s>) Dollar rollt...
Rainer