schlamutzelnase schrieb am 02.01.2024 23:34:
Zuverdienstgrenzen erhöhen.
Wäre es denn noch nötig, nebenher zu schaffen, wenn man mit dem regulären Erwerbseinkommen nach Abzug aller Lebenshaltungskosten noch bis zu 20% sparen könnte?
Denn sind wir ehrlich: wieviele Nebenjobber machen das nur, weil das normale Erwerbseinkommen nicht mehr reicht, um Miete und Strom zu bezahlen?
Nehmen wir an, der Mindestlohn stiege um 50%, dann liegt er bei rund 20,- Euro in der Stunde. Das ergibt dann bei 168 Arbeitsstunden im Monat 3360,- Euro bzw. ein Jahresbrutto von 40.320,- Euro. Wenn der individuelle Steuerfreibetrag auf 30.000 Euro festgelegt wird, sind nur Einkommenssteuern auf 10.320,- Euro fällig - die könnten dann auch bei 30% liegen (also rund 3100,- Eurro). Erst vom Rest (dem Nachsteuerbrutto, also im Beispiel rund 37.220,- Euro) werden Sozialabgaben gezahlt (ebenfalls 30%), das entspricht rund 11.170,- Euro jährlich. Es verbleiben 26.050,- Euro netto, bzw. pro Monat 2170,- Euro.
Durch die Verschiebung der Abgabenverhältnisse sinken die Einkommenssteuern, aber die Sozialabgaben bleiben unangetastet bzw. steigen leicht.
Das ist übrigens EXAKT der Wert, der aktuell bei Lohnsteuerklasse 4 ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträgen herauskäme, wenn ein Arbeitnehmer rund 3300,- Euro verdienen würde. Der Unterschied ist halt, dass wir nun von einem MINDESTLOHN sprechen und die Steuererklärung auf einen Pappdeckel passt.
Und davon halt 20% sparen dürfen. Also 2170,- x 0,2 = 434,- Euro. Das ist der Betrag, den jemand, der zum Mindestlohn nach obigen System bezahlt wird, jeden Monat "übrig" bzw. "zur freien Verfügung" haben muss, nachdem er seine regulären Lebenshaltungskosten einschließlich anteilig notwendige Versicherungen, Miete und Mobilität geleistet hat. Und der Betrag entspricht immerhin 80% des Betrags, den man durch einen Nebenjob erhalten würde, der dann aber effektiv "unnötig" werden würde.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.01.2024 00:25).