schlamutzelnase schrieb am 02.01.2024 23:34:
Zuverdienstgrenzen erhöhen.
Das ist nicht wirklich eine Lösung, weil das die Sozialkassen nicht füllt.
Der Zuverdienst ist in der Kategorie "Minijob" zu verorten, was jedoch beinhaltet, dass diese außerhalb jeglicher Sozialvericherungspflicht liegen.