Juristen sagen
Aufgrund der geringen Einkommenshöhe müssen Arbeitnehmer in einem Minijob zur Sozialversicherung keine Beiträge leisten. Diese Aufgabe übernimmt der Arbeitgeber. 13 Prozent des Gehalts zahlt er als Pauschalbeitrag zur Kranken- und 15 Prozent als Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung direkt an die sogenannte Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft.