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  • schlamutzelnase

mehr als 1000 Beiträge seit 13.11.2015

Re: Falsch

Juristen sagen

Aufgrund der geringen Einkommenshöhe müssen Arbeitnehmer in einem Minijob zur Sozialversicherung keine Beiträge leisten. Diese Aufgabe übernimmt der Arbeitgeber. 13 Prozent des Gehalts zahlt er als Pauschalbeitrag zur Kranken- und 15 Prozent als Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung direkt an die sogenannte Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft.

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