schlamutzelnase schrieb am 03.01.2024 10:54:
Juristen sagen
Aufgrund der geringen Einkommenshöhe müssen Arbeitnehmer in einem Minijob zur Sozialversicherung keine Beiträge leisten. Diese Aufgabe übernimmt der Arbeitgeber. 13 Prozent des Gehalts zahlt er als Pauschalbeitrag zur Kranken- und 15 Prozent als Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung direkt an die sogenannte Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft.
Bitte über die Höhe und die Bedeutung der Geringfügikeitsgrenze informieren. Bis zu selbiger fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, auch nicht für den Arbeitgeber.
Bisher lag diese Grenze bei 520€, seit vier Tagen bei 538€.