Einzahlen kann man erst, wenn man volljährig und erwerbstätig ist.
Also hat jeder etliche Jahre dem Staat auf der Tasche gelegen.
Wer gerade erst "eingewandert" ist, hat selten eine "Arbeitserlaubnis".
Willkommen im "betreuten Saufen"!
Einzahlen kann man erst, wenn man volljährig und erwerbstätig ist.
Also hat jeder etliche Jahre dem Staat auf der Tasche gelegen.
Wer gerade erst "eingewandert" ist, hat selten eine "Arbeitserlaubnis".
Willkommen im "betreuten Saufen"!