Ansicht umschalten
Avatar von kill-1
  • kill-1

mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2001

Pressekodex Richtlinie 8.1

Die Presse veröffentlicht dabei Namen, Fotos und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, nur dann, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt.

Wieso wird, bis auf wenige lobenswerte Ausnahmen, fast überall der volle Name und teilweise auch die Nationalität der Casting-Direktorin genannt? Ein öffentliches Interesse kann ich nicht erkennen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten