Teletrabi schrieb am 03.11.2024 17:15:
Expositor schrieb am 03.11.2024 16:28:
Ist ja schon eine Weile her und ich habe nicht alles verfolgt. War es denn eine Straftat was dort gegangen wurde?
Moralisch verwerflich bedeutet ja nicht das hier ein Gesetz gebrochen wurde.
Fußballspielen ist auch kein Verbrechen und wird trotzdem unverpixelt gezeigt.
Es macht sich gerade nicht daran fest, ob eine Handlung legal ist oder nicht. Das zeigen ist ja keine Strafkomponente.
Doch. Das Recht am eigenem Bild. §22 Kunsturhebergesetz. Ausnahmen im §23 Kunsturhebergesetz. Hier Satz 3 "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;" Das dürfte bei einer Party eher nicht zutreffen. Das war eine Party, wo man sicher nicht davon ausging, dass etwas veröffentlicht werden wird, schon das Hochladen der Bilder mit Unbeteiligten war ja ein Verstoss gegen das Recht am eigenem Bild. Es soll schon vorgekommen sein, dass da jemand mit dem Seitensprung feiert. Den Hitlergruß auf einer Party zeigen ist ganz eindeutig strafbar. (Verwendung des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation.) Parolen wie „Ausländer raus“ sind nicht strafbar. Wegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/rk20100204_1bvr036904.html;jsessionid=5747323D5BAF5B74886E072359ED2F85.internet972
Kommen wir zum Moralischen. Moralisch verwerflich halte ich die mediale Hetzjagd auf vermeintliche Oberschicht-Nazis. Ein sofortiger Rauswurf der Gröler mit 1 Jahr Hausverbot hätte es auch getan. Sicher war das Gegröle moralisch verwerflich und dumm. Aber junge Leute, noch betrunken dazu, tun auch dumme Dinge. Nur allein das Gegröle war nicht strafbar, warum unterscheiden wir im Strafrecht eigentlich zwischen Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen? Genau, der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund. Welche Möglichkeiten hat man als Geächteter nach der medialen Hetzjagd noch? Genau, Karriere bei einer rechten Organisation machen. Ist das gewollt?