Wegwerfaccount2 schrieb am 03.11.2024 19:43:
Teletrabi schrieb am 03.11.2024 17:15:
Expositor schrieb am 03.11.2024 16:28:
Ist ja schon eine Weile her und ich habe nicht alles verfolgt. War es denn eine Straftat was dort gegangen wurde?
Moralisch verwerflich bedeutet ja nicht das hier ein Gesetz gebrochen wurde.
Fußballspielen ist auch kein Verbrechen und wird trotzdem unverpixelt gezeigt.
Es macht sich gerade nicht daran fest, ob eine Handlung legal ist oder nicht. Das zeigen ist ja keine Strafkomponente.Doch. Das Recht am eigenem Bild.
Jaja, so wünscht sich der kleine Edel-Nazi das, dass er ungestört rumhitlern dürfe..
§22 Kunsturhebergesetz. Ausnahmen im §23 Kunsturhebergesetz.
Wenn du jetzt wenigstens den persönlichen Lebensbereich bemüht hättest... Aber so bricht das ja allein schon wegen dem zeitgeschichtlich relevanten Ereignis zusammen.
Hier Satz 3 "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;" Das dürfte bei einer Party eher nicht zutreffen.
Ein Aufmarsch von Jungfaschisten bleibt auch einer, wenn sie ihn mit Musik untermalen.
Mal davon ab, dass es eben eine bekannte Patylocation war und die Aufnahmen im freien stattfanden.
Das war eine Party, wo man sicher nicht davon ausging, dass etwas veröffentlicht werden wird, schon das Hochladen der Bilder mit Unbeteiligten war ja ein Verstoss gegen das Recht am eigenem Bild.
Wer solche Freunde hat, gell? Ändert aber ncihts daran, dass die Aufnahmen den Medien aus öffentlichen Quellen zur Verfügung standen.
Es soll schon vorgekommen sein, dass da jemand mit dem Seitensprung feiert.
Und? Es sind sich auch schon Partner und Affäre im Supermarkt begegnet. Wer sich in den öffentlichen raum begibt, muss damit rechnen, wahgenommen zu werden. umso mehr, wenn man noch lauthals Ausmerksamkeit auf sich lenkt.
Den Hitlergruß auf einer Party zeigen ist ganz eindeutig strafbar. (Verwendung des Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation.) Parolen wie „Ausländer raus“ sind nicht strafbar. Wegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/rk20100204_1bvr036904.html;jsessionid=5747323D5BAF5B74886E072359ED2F85.internet972
Auch die Rechtsprechung vermag sich fortzuentwickeln.
Kommen wir zum Moralischen. Moralisch verwerflich halte ich die mediale Hetzjagd auf vermeintliche Oberschicht-Nazis.
Vemeintlich insinuiert, dass es tatsächlich dann doch keine Oberschichts-Nazis wären. Da spricht aber wenig für und vieles dagegen.
Ein sofortiger Rauswurf der Gröler mit 1 Jahr Hausverbot hätte es auch getan.
Warum soll denn die gesellschaftliche Sanktionierung solch inakzptablem Verhaltens vom Hausherrn abhängen und seiner Willkür unterworfen sein?
Sicher war das Gegröle moralisch verwerflich und dumm. Aber junge Leute, noch betrunken dazu, tun auch dumme Dinge. Nur allein das Gegröle war nicht strafbar, warum unterscheiden wir im Strafrecht eigentlich zwischen Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen? Genau, der Erziehungsgedanke steht im Vordergrund.
Soso. Joa, mit Regelanwendung bis 21 und abhängig von einer Reiefeburteilung. Hier handelt es sich aber um die Absolventparty einer Hochschule. Die sind durchweg deutlich in die 20 hinein. Und dürften es auch sonst eher schwer haben, hier auf grundsätzliche kognitive Defizite sich berufen zu können.
Welche Möglichkeiten hat man als Geächteter nach der medialen Hetzjagd noch? Genau, Karriere bei einer rechten Organisation machen. Ist das gewollt?
Da weiß man dann wenigtens, mit wem man es dann zu tun hat.