Letztendlich obliegt dies in diesem Land immer noch einem Richter, dieses festzustellen. Und das ist in diesem Fall, trotz großem öffentlichen Interesse, nicht passiert. Weil das - sicher unschön - aber keine Straftat war.
Aber im Kampf gegen rechts ist alles erlaubt. Straftaten erfinden, Existenzen durch öffentliches an den Pranger stellen zu vernichten oder auch mal im öff.-rechtlichen die Vorsitzende einer im Bundestag vertretenen demokratischen Partei "Nazi-Schlampe" zu nennen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.11.2024 14:26).