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Avatar von Karsten H
  • Karsten H

799 Beiträge seit 01.06.2001

Re: Wenn man in der Öffentlichkeit strafbare Handlungen begeht

Letztendlich obliegt dies in diesem Land immer noch einem Richter, dieses festzustellen. Und das ist in diesem Fall, trotz großem öffentlichen Interesse, nicht passiert. Weil das - sicher unschön - aber keine Straftat war.

Aber im Kampf gegen rechts ist alles erlaubt. Straftaten erfinden, Existenzen durch öffentliches an den Pranger stellen zu vernichten oder auch mal im öff.-rechtlichen die Vorsitzende einer im Bundestag vertretenen demokratischen Partei "Nazi-Schlampe" zu nennen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.11.2024 14:26).

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