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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

"aufstachelnden Wirkung"

Ricky schrieb am 04.11.2024 11:44:

Nein. Weder "Ausländer raus" noch "Deutschland den Deutschen" ist eine Straftat.
Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, da gibts sogar ein Urteil des Verfassungsgerichts dazu.

Sofern das Betrunkene auf einer Party grölen,
ist es von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Je nach Kontext kann das aber auch anders bewertet werden.
Wenn das auf einer Demonstration von Rednern geäußert wird,
kann das dann schon in Richtung Volksverhetzung gehen.
Das hängt nämlich von der "aufstachelnden Wirkung" ab,
wie die Gerichte dazu anmerkten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.11.2024 15:33).

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