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  • Hoomey

mehr als 1000 Beiträge seit 05.07.2012

Stigmatisierung und Prangerwirkung

Ausschnitt:

Dabei verwies das Gericht auf die Antragsschrift, zu der die Rechtsanwältin Patricia Cronemeyer gegenüber LTO ausführte:

Die mit dieser Art der Berichterstattung verbundene Stigmatisierung und Prangerwirkung mit der Folge sehr konkreter sozialer Ausgrenzung geht – darin folgt uns das Gericht – bei aller berechtigter Kritik zu weit.

Patricia Cronemeyer

Ich finde das ein starkes Argument gegen den WDR. Denn der Pranger wurde nicht ohne Grund abgeschafft und darauf sind (waren?) die westlichen Demokratien nicht ohne Grund stolz. Es sollte nicht sein, dass Videos oder Bilder, die auf Identitäten von bestimmten Personen schließen lassen, gezeigt werden, wenn es anscheinend in die eigene Agenda passt.
Auch, wenn die Poster in den "sozialen" Medien keine journalistische Verpixelung gemacht haben, hat ein WDR meiner bescheidenen Meinung nach trotzdem Rücksicht auf die "culprits" zu nehmen. Ich verstehe also, wenn sich da beklagt wird.

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