Das Teil des LG Münchens zum Thema ist rechtskräftig geworden: Die Bild darf zumindest den einen Teilnehmer zeigen. Die Berufung am OLG wurde zurückgezogen. Ich denke ein rechtskräftiges Urteil des LG aus dem September ist einschlägiger als eine einstweilige Verfügung aus dem Juni. Das weiß der Autor natürlich auch. Passt aber nicht in die Agenda, die "Partygäste" als Opfer der MSM darzustellen. Und so wird diese Information eben weggelassen...
"Die Wahrheit, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit!"
MfG
Mr Hardware
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/urteil-zu-sylt-video-rechtskraeftig-bild-durfte-party-zeigen-19993511.html