Hoomey schrieb am 03.11.2024 14:10:
Ausschnitt:
Dabei verwies das Gericht auf die Antragsschrift, zu der die Rechtsanwältin Patricia Cronemeyer gegenüber LTO ausführte:
Die mit dieser Art der Berichterstattung verbundene Stigmatisierung und Prangerwirkung mit der Folge sehr konkreter sozialer Ausgrenzung geht – darin folgt uns das Gericht – bei aller berechtigter Kritik zu weit.
Patricia Cronemeyer
Ich finde das ein starkes Argument gegen den WDR. Denn der Pranger wurde nicht ohne Grund abgeschafft und darauf sind (waren?) die westlichen Demokratien nicht ohne Grund stolz. Es sollte nicht sein, dass Videos oder Bilder, die auf Identitäten von bestimmten Personen schließen lassen, gezeigt werden, wenn es anscheinend in die eigene Agenda passt.
Welche Agenda sollte das denn sein?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.11.2024 14:35).