++++++++FAKETICKER++++++++++++
Die Welthandelsorganisation hat in einem abschließenden Bericht eines
Beschwerdeverfahrens (Beschwerdeführer: die Erdöl-, Kohle- und
Gasindustrie sowie die amerikanischen Autoindustrie) das
Kyoto-Abkommen zum Klimaschutz für nicht rechtmäßig erklärt.
Das Gebot zur Reduktion des Ausstoßes von Klimagasen sei in dieser
allgemeinen Form ungerechtfertigt und nicht zweifelsfrei
wissenschaftlich belegt, und würde den weltweiten Handel
benachteiligen.
Die WTO betont jedoch, daß nationale Beschränkungen und Importverbote
in Einzelfällen zulässig sind, sofern ein fundierter
wissenschaftlicher Zusammenhang mit der Erderwärmung nachgewiesen
wird.
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Die Welthandelsorganisation hat in einem abschließenden Bericht eines
Beschwerdeverfahrens (Beschwerdeführer: die Erdöl-, Kohle- und
Gasindustrie sowie die amerikanischen Autoindustrie) das
Kyoto-Abkommen zum Klimaschutz für nicht rechtmäßig erklärt.
Das Gebot zur Reduktion des Ausstoßes von Klimagasen sei in dieser
allgemeinen Form ungerechtfertigt und nicht zweifelsfrei
wissenschaftlich belegt, und würde den weltweiten Handel
benachteiligen.
Die WTO betont jedoch, daß nationale Beschränkungen und Importverbote
in Einzelfällen zulässig sind, sofern ein fundierter
wissenschaftlicher Zusammenhang mit der Erderwärmung nachgewiesen
wird.
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