Erschreckend, aber typisch deutsch. Schließlich ist er nicht an einem staatlichen Institut beschäftigt und hat kein Landeswappen im Briefkopf.
Zugleich zeigt sein Impfstoff, dass Impfstoffherstellung ohne Patentverletzung möglich ist, selbst wenn Impfstoff mit RBD-S1-Protein in Deutschland patentfähig und patentiert wäre.
Denn Ärzte dürften es auch dann laut PatG herstellen und einsetzen.