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  • GrenSo

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2015

Re: Artikel 51 der UN-Charta

Korolow schrieb am 29.05.2024 08:11:

GrenSo schrieb am 29.05.2024 08:06:

Korolow schrieb am 29.05.2024 00:22:

LeJoker schrieb am 28.05.2024 18:01:

Selbstverteidigungsrecht (Artikel 51 der UN-Charta): Die UN-Charta gewährt Staaten das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, falls ein bewaffneter Angriff stattfindet. Dies bedeutet, dass ein angegriffener Staat, wie die Ukraine, andere Staaten um militärische Unterstützung bitten kann, um sich gegen den Angriff zu verteidigen.

Einladung zur Intervention: Ein souveräner Staat kann andere Staaten um Hilfe bitten und diese auf sein Territorium einladen, um Unterstützung in verschiedenen Formen zu leisten, sei es humanitäre, wirtschaftliche oder militärische Hilfe. Dies ist rechtlich zulässig, solange die Einladung vom rechtmäßigen Vertreter des Staates ausgeht und nicht gegen andere völkerrechtliche Verpflichtungen verstößt.

Darf dann Russland China um Hilfe bitten, weil es von Ukraine angegriffen wird?

Wie soll denn bitte die Ukraine Russland angreifen und einen Krieg starten, wenn es doch bereits durch den Angriff und den Überfall Russlands auf die Ukraine bereits den Kriegsfall zwischen beiden Staaten gibt?

Nochmals: unsere Politiker sagen Ukraine soll Russland mit NATO-Waffen angreifen. Wenn Russland sich dagegen nicht verteidigen kann, dann darf es laut eurer Logik China um Hilfe bitten - genauso wie es Ukraine tut.

Bist du wirklich so naiv oder tust du nur so?

Unsere Politiker bzw. die Politiker der Staaten, die der Ukraine Waffen liefern, sagen nicht, die Ukraine soll Russland angreifen, sondern militärische Ziele in Russland, welche zum Angriff auf die Ukraine genutzt werden.

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