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  • RSchuster

433 Beiträge seit 31.10.2022

doch, das nennt sich dann halt nur Krieg

PippiLangstrumpf schrieb am 29.05.2024 10:38:

Der 2+4-Vertrag sieht keine Kündigungsmöglichkeit vor. Er ist eine endgültige Regelung.

Nicht jeder Vertrag kann gekündigt werden. Länder können auch nicht einseitig einen Grenzvertrag kündigen.

Wie weit soll das gehen? Kündigung des Westfälischen Friedens?

Doch, das nennt sich dann halt nur Krieg und nicht Kündigung. So wie es Russland ja 2022 bei der Ukraine gemacht hatte. Da wurde von russischer Seite auch keine Kündigung ausgesprochen.

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