Ansicht umschalten
Avatar von auf_der_hut
  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Vielleicht mal in unsere Verträge schauen

Der 2+4 Vertrag kann keine Zusagen für Nicht-Vertragsparteien machen. Die Osterweiterung besteht aus Abkommen zwischen den Beitrittsländern und der NATO, die beide keine Vertragsparteien von 2+4 sind. Allenfalls könnte man argumentieren, dass der Vertrag Deutschland verpflichtet, den NATO-Beitritt von WP-Staaten durch ein Veto im Nordatlantikrat zu verhindern. Aber das aus dem Bekenntnis zur Beachtung der "Sicherheitsinteressen eines jeden" herauszulesen ist schon reichlich weit hergeholt. Was wäre mit den Sicherheitsinteressen der Beitrittsländer?

Das für die Osterweiterung einschlägige Abkommen ist die NATO-Russland Grundakte von 1997, nicht der 2+4 Vertrag, der in einem völlig anderen historischen Kontext (die UDSSR und der Warschauer Pakt existierten noch) geschlossen wurde. In der Grundakte hat Russland die Bündnisfreiheit aller Staaten ausdrücklich anerkennt und keine Verletzung seiner Sicherheitsinteressen mehr geltend gemacht. Weil der Westen Russland unbedingt mit einbinden wollte, hat die erste Stufe der Osterweiterung 8 Jahre gedauert, den Aufnahmeantrag stellten die Visegrad-Staaten bereits 1991.

Deutschland setzt derzeit überhaupt keine Waffen ein. Deutschland liefert Waffen, die von der Ukraine eingesetzt werden. Im Übrigen wäre selbst eine aktive Kriegsbeteiligung im Einklang mit der UN-Charta, weil die die Möglichkeit zum Beistand für ein angegriffenes Land durchaus erlaubt. Dadurch würde Deutschland aber zur Kriegspartei, was es erklärtermaßen derzeit nicht will.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten