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  • ich_habs_nicht_bestellt

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Re: Warum?

DrM schrieb am 28.05.2024 17:29:

ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 28.05.2024 17:26:

"Das Selbstverteidigungsrecht im Strafrecht wird angewendet, wenn eine Person in einer gegenwärtigen, rechtswidrigen und unmittelbaren Angriffs- oder Gefahrsituation ist. Sie kann sich dann rechtlich zulässig mit notwendigen Mitteln zur Abwehr des Angriffs verteidigen.

Also darfst du sein Grundstück betreten.

Die Abwehr muss jedoch verhältnismäßig sein."

Wenn er dir nach dem Leben trachtet und du ihn nur dadurch, daß du ihn tötest daran hindern kannst, ist auch das legitim.

Für Staaten gibt es etwas ähnliches:

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_zur_Selbstverteidigung

Das fällte eher unter Notwehrexzess.
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)#:~:text=Notwehr%20kann%20grunds%C3%A4tzlich%20sowohl%20in,aktiv%20gegen%20den%20Angreifer%20vor.

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