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  • GrenSo

mehr als 1000 Beiträge seit 26.09.2015

Strafrecht, Völkerrecht, Kriegsrecht... was denn nun?

ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 28.05.2024 17:26:

DrM schrieb am 28.05.2024 17:12:

ich_habs_nicht_bestellt schrieb am 28.05.2024 17:04:

RSchuster schrieb am 28.05.2024 15:45:

Zur Verteidigung sind militärische Ziele in Russland für die Ukraine ein legitimes Ziel. Egal ob dafür die Waffen und Munition aus Timbuktu oder dem Vatikanstaat kommen.

Nach meinem Verständnis ist das dann keine Verteidigung mehr sondern ein Gegenangriff. Kann man machen. Ist aber keine Verteidigung.

Wenn dich also jemand von seinem Grundstück aus umbringen will, darfst du ihn nicht angreifen, um das zu verhindern, weil das keine Verteidigung mehr sondern ein Gegenangriff ist?

Komische Logik!

"Das Selbstverteidigungsrecht im Strafrecht wird angewendet, wenn eine Person in einer gegenwärtigen, rechtswidrigen und unmittelbaren Angriffs- oder Gefahrsituation ist. Sie kann sich dann rechtlich zulässig mit notwendigen Mitteln zur Abwehr des Angriffs verteidigen. Die Abwehr muss jedoch verhältnismäßig sein."

Was hat bitte das Strafrecht mit dem Völkerrecht und dem Kriegsrecht zu tun? Ich bitte inständig um Erläuterung!

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