Ansicht umschalten
Avatar von Silviolin
  • Silviolin

619 Beiträge seit 21.04.2024

Re: Warum?

" "Das Selbstverteidigungsrecht im Strafrecht wird angewendet, wenn eine Person in einer gegenwärtigen, rechtswidrigen und unmittelbaren Angriffs- oder Gefahrsituation ist. Sie kann sich dann rechtlich zulässig mit notwendigen Mitteln zur Abwehr des Angriffs verteidigen.
Also darfst du sein Grundstück betreten.
Die Abwehr muss jedoch verhältnismäßig sein."
Wenn er dir nach dem Leben trachtet und du ihn nur dadurch, daß du ihn tötest daran hindern kannst, ist auch das legitim.
Für Staaten gibt es etwas ähnliches: https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_zur_Selbstverteidigung"

Sieht der KREML genau so.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten