In der Tat ist es schon fraglich, ob der Wunsch, die "Nation" gegenüber einem Aggressor militärisch zu verteidigen, ein Menschenrecht ist. Nation ist ja kein Mensch. Schon deswegen, da du ja qua Geburt in diese Nation hineingezwängt wirst, diese eben nicht frei gewählt wird, gibt es wohl kein Recht auf Stetigkeit. Und warum auch; ich vermute mal, die meisten Ukrainer würden es - genauso wie ich - vorziehen, in einem Staat ihrer Wahl zu leben, der mir meine Meinung nicht sanktioniert, für gerechte Verteilung der Güter und Ressourcen sorgt, mich möglichst breit in politischen Fragen mitbestimmen lässt, und meine Bewegungsfreiheit nicht einschränkt. Wie der sich nennt, und welche Farbe der Pass hat, wäre mir persönlich völlig egal. Wird einem von Außen die Änderung der nationalen Zugehörigkeit aufgezwungen, ist das sicherlich ein Zwang, und wird daher auch als ungerecht empfunden. Aber ein Menschenrecht wird dort nicht verletzt.
Interessant wird diese Frage, wenn einzelne Bevölkerungsgruppen sich für den Auszug aus einer bestehenden "Nation" entscheiden (Katalonien!). Ist es dann ein Menschenrecht, das denen vorenthalten wird, oder empfiehlt hier das Menschenrecht das Durchsetzen des Verbleibs mit staatlichen Sanktionen?