Was die Bundesregierung heute auf den Weg gebracht hat.
Kurz:
- Anmeldung vom BKW beim Netzbetreiber nicht mehr notwendig, es reicht ein Eintrsg ins Markdatenstammregister.
- BKW dürfen 800 statt 600 W Leistung haben
- Die alten Ferarizähler dürfen für einen Übergangszeitraum drin bleiben und in der Zeit auch rückwärts laufen.
Danach muss der Netzbetreiber auf Zweirichtungszähler umstellen und wird das aus reinem Eigennutz dann auch tun.
Der Haken? Wahrscheinlich erst ab 1.1.2024 gültig.
Was schon jetzt geht:
Als Kleinerzeuger hast du keinerlei steuerrechtliche Probleme mit einem BKW. Bei Zweirichtungszähler werden beide Richtungen erfasst und mit den entsprechenden Sätzen verrechnet. Das da der Bezug 4x so teuer ist wie die Lieferung ist wirklich kaum nachvollziehbar, aber nicht zu ändern.
Kleiner Tipp:
Um deinen Eigenverbrauch über den Tag erst mal richtig einschätzen zu können, solltest du dir einen Zählersensor anschaffen. Der kostet zusammen mit einem Raspberry keine 80 Euro und zeichnet dann den Tagesverbrauch ziemlich genau auf.