Die allgemeine Lebenserfahrung im Umgang mit Behörden und Ministerien - also mit Organisationen, in denen geballtes - beamtestes - Fachwissen nur darauf wartet, abgerufen und eingesetzt zu werden - zeigt immer wieder, daß Anfragende den Bescheid erhalten, man sei ja gar nicht zuständig.
So kommen diese Organisationen niemals in Erklärungsnöte. Sie laufen auch keine Gefahr, weiteren Fragen ausgesetzt zu werden, denn Nicht-Zuständigkeits-Bescheide sind unanfechtbar.