Moggel schrieb am 05.08.2024 07:44:
Man darf davon ausgehen, dass das Verbot nur gegen böswillige Akteure gedacht ist. Deshalb wird es weder die USA befolgen müssen, noch wird die Bundesrepublik den vermeintlichen Verstoss ahnden - denn zweifelsfrei dient die Lagerung und der Transport der Streumunition ja der guten Sache.
Sich informieren hilft:
Sowohl Lagerung als auch Transport von Streumunition sind NICHT Bestandteil des Oslo-Abkommens. Somit sind Diskussionen darum nur eine Jagd nach Gespenstern.
https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_Streumunition