teqq.at schrieb am 07.05.2024 12:26:
Ich frage mich schon länger, ab wann man eine Kriegspartei ist. Bei Kampfhandlungen, an denen man teilnimmt ist das soweit klar, aber die Lieferung von Kriegsmaterial stellt mich da immer wieder vor dieselbe Frage, immerhin unterstützt man damit direkt eine der beiden Kriegsparteien. Mal so ein wenig teilnehmen geht wohl nicht so.
Laut Völkerrecht werden Staaten, die Waffen liefern nicht zur Kriegspartei. Schwieriger wird die rechtliche Beurteilung, wenn der Lieferant der Waffen die kämpfenden Soldaten auch an den Waffensystemen ausbildet.
Hierzu gibt es ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom März 2022. Demnach würde Deutschland durch die Ausbildung ukrainischer Soldaten völkerrechtlich "den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen".
Wie bei fast allen Rechtsnormen gibt es also einen Interpretationsspielraum. Die Frage nach der Kriegspartei hängt dann vom konkreten Einzelfall ab und davon wie das Völkerrecht ausgelegt wird.