mann-oh-mann schrieb am 18.08.2024 13:22:
der Verteidigungsminister fordert übrigens keine Verteidigungsfähigkeit, sondern Kriegsfähigkeit (was mMn ein großer Unterschied ist).
Worin liegt der Unterschied?
Es gibt Menschen, die keinen Unterschied darin erkennen können, einfach mal jemandem eine zu langen bzw sich schützend die Arme vor den Körper zu halten.
Traurig, aber wohl war.
Das ist keine Antwort.
Natürlich bin ich steht's bemüht Fragen zu beantworten, dir in diesem Falle den Unterschied näher zu bringen.
Definition Krieg:
längerer mit Waffengewalt ausgetragener Konflikt, größere Auseinandersetzung zwischen Völkern mit militärischen Mitteln
"ein konventioneller, atomarer Krieg"Verteidigung
1) V. bezeichnet allgemein die Abwehr eines Angriffs. Auf Grundlage des Art. 51 der UN-Charta ist sie im Fall eines bewaffneten Angriffs völkerrechtlich zulässig.2) V.-Fall bezeichnet eine in Art. 115 a Abs. 1 GG bestimmte Situation, in der »das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht«.
Welchen Unterschied macht nun die Definition der Worte in Bezug auf die Einlassung des Veteidigungsministers?