Deswegen wohl auch keine, wie eigentlich laut Grundgesetz vorgesehen, Volksabstimmung über eine Verfassung für Gesamt-Deutschland, bei der Wiedervereinigung. Denn im Zuge dieses Prozesses hätte man entweder diese Vereinbarungen öffentlich machen müssen um sie mit in die neue Verfassung einzubauen - was eine kommunikative Spitzenleistung unserer Lord-Siegel-Bewahrer von exzeptionellen Gnaden benötigt hätte, die deren Leistungsfähigkeit (ich erkläre hiermit die NSA-Affäre für beendet-Pofalla), sicher deutlich überstiegen hätte. Oder man hätte diese Geheimverträge ohne offene Diskussion darüber per ordre de mufti weiter bestehen lassen, und damit sofort mit der ersten Regierung mit der nagelneuen Verfassung, dieselbe gebrochen.
Schlussfolgerung - man hat es dann einfach gelassen, die dumme Sache mit der neuen Verfassung für Gesamt-Deutschland. böses Grundgesetz! Aber, Schäuble hat uns ja schon Hoffnung gemacht, denn als im Zuge der Euro-Krise die Klagen beim Bundesverfassungsgericht deswegen sich die Klnke in die Hand gaben, hatte er in einem Interview mal darüber reflektiert, das man über eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung in Zukunft wohl ernsthafter neu nachdenken müsse, diesmal aber im EU-Rahmen natürlich ...
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.02.2020 14:46).