Hast Du dich schon mal mit den Verfahren zur Kandidatenaufstellung befasst? (Wenn nicht, würde es hier langatmig... ;-) )
Rein logisch und ergebnisoffen stellt sich erstmal die Frage, ob der verfassungsgemäße Souverän - sprich, die Wähler/das Volk - die Kandidaten auswählt und aufstellt und/oder Organisationen (Parteien). Es gibt jeweils Argumente dafür und dagegen. Erst wenn die abgewägt wurden, kann man Antworten formulieren. (Deswegen bekommst Du hier und heute erstmal keine.)
Daß die Aufstellungsverfahren nicht wie ein Fels in der Landschaft stehen, wie allgemein dargestellt und geglaubt, kann man beispielsweise sehr schön im Kommunalwahlgesetz NRW* nachlesen (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4520040121111440485). Auf der einen Seite beschäftigt der §17 sich hauptsächlich mit Delegiertenversammlungen der Parteien (weil die Blockparteien es halt so machen), auf der anderen Seite sind Mitgliederversammlungen zu diesem Zweck auch zugelassen und richtig spannend wird es im Absatz 5. Mir ist leider bislang noch kein Fall bekannt geworden, in dem dieser Absatz 5 angewendet wurde.
Nach meiner Meinung ist es in der augenblicklichen Situation nicht hilfreich zu sagen, so soll das gemacht werden. Sondern man sollte als Grundlage für eine Veränderungsinitiative erstmal sammeln, welche Möglichkeiten der Kandidatenaufstellung denkbar und/oder gar schon gegeben sind.
Gruß trainspotter
* Bitte schaut in die Kommunalwahlgesetze anderer Bundesländer, ob sich da ähnliches findet.