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  • DasWoelfchen

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Re: als Wahlhelfer: Nein, Lichtbildausweis IST!!! PFLICHT!!!

elklynx schrieb am 21.11.2024 10:51:

Zu Recht weist Correctiv darauf hin, dass dies auch in Deutschland möglich ist. Denn normalerweise genügt es, im Wahllokal seine Wahlbenachrichtigungskarte vorzulegen. Ob man tatsächlich die darauf genannte Person ist, wird meist nicht geprüft (§ 56 Bundeswahlordnung).

Hierzu merke ich an, dass ich als regelmäßige Wahlhelfende Person vor jeder Wahl von meinem Land/Bezirk dahingehend geschult werde, dass ich bei jeder Person, die eine Stimme abgibt, anhand eines amtlichen Lichtbildausweises zu prüfen habe, ob die Person auch wirklich die Person ist. Hierzu steht auch jedes Mal in den Schulungsmaterialien als ausdrückliches Beispiel für ein nicht hinreichendes Ausweisdokument die Gesundheitskarte, weil bei der Gesundheitskarte das Lichtbild nie amtlich geprüft wurde. Als Beispiel für ein hinreichendes Ausweisdokument gilt hingegen der Schülerwausweis mit Schulstempel, weil die Schulsekräterin amtlich in Betrachtung der dazugehörigen Person geprüft hat, dass Name und Lichtbild zueinander passen.

Von Seiten des Gesetzes ist die Regelung eindeutig und ich persönlich habe auch immer zusammen mit dem Wahlschein den Personalausweis gezückt, wenn ich das Wahllokal betrete.

Was ich dann aber in der überwiegenden Zahl der Fälle erlebe ist, dass beim Versuch den Personalausweises dem Wahlhelfer für die Prüfung zu übergeben, von Seiten der Wahlhelfer meist abgewunken wird.

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