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Avatar von elklynx
  • elklynx

mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.2004

Guter Punkt

Das gilt nicht nur in kleinen Dörfern, in Berliner Wahlbezirken kennen sich die Alten in der Nachbarschaft auch - wir sind eine aus Dorfkietzen zusammengewachsene Stadt.

Das ist auch als Identifikation zulässig, wenn eine Person aus dem Wahlvorstand die Person persönlich kennt und identifizieren kann.

Ich mein, es geht hier auch nicht um große Stimmenzahlbetrugsmöglichkeiten, für eine Person wird schließlich über das Wahlbuch sichergestellt, dass nur eine Stimme abgegeben wurde. (deswegen der Zeitaufwand beim Tauschen eines Briefwahlscheins in Stimmzettel im Lokal) Aber man vermeidet, dass der Sohn eines Vaters, welcher sich gegen die Wahlteilnahme entschieden hat, einmal als Sohn und dann nochmal als Vater wählen geht.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.11.2024 13:21).

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