Zu Recht weist Correctiv darauf hin, dass dies auch in Deutschland möglich ist. Denn normalerweise genügt es, im Wahllokal seine Wahlbenachrichtigungskarte vorzulegen. Ob man tatsächlich die darauf genannte Person ist, wird meist nicht geprüft (§ 56 Bundeswahlordnung).
Hierzu merke ich an, dass ich als regelmäßige Wahlhelfende Person vor jeder Wahl von meinem Land/Bezirk dahingehend geschult werde, dass ich bei jeder Person, die eine Stimme abgibt, anhand eines amtlichen Lichtbildausweises zu prüfen habe, ob die Person auch wirklich die Person ist. Hierzu steht auch jedes Mal in den Schulungsmaterialien als ausdrückliches Beispiel für ein nicht hinreichendes Ausweisdokument die Gesundheitskarte, weil bei der Gesundheitskarte das Lichtbild nie amtlich geprüft wurde. Als Beispiel für ein hinreichendes Ausweisdokument gilt hingegen der Schülerwausweis mit Schulstempel, weil die Schulsekräterin amtlich in Betrachtung der dazugehörigen Person geprüft hat, dass Name und Lichtbild zueinander passen.
Ich habe schon Streitertreien im Wahllokal dazu erlebt, wenn Leute ohne Ausweis versucht haben zu wählen und ja, auch schonmal wo das jemand mit einer Krankenkassenkarte versucht hat. Es ist zumindest in meinem Bundeland Berlin nicht der Fall, dass sich wählende Personen bei der Wahl nicht ausweisen müssten und jeder, der nicht Mitglied des Wahlvorstands ist, darf unabhänig Wahlbeobachter sein und entsprechende Vorfälle dem Wahlleiter melden.
Ich wünsche mir, dass die Medien, egal ob sie nun Correctiv oder Telepolis heißen, den Wählern hier nicht solche Flausen in den Kopf setzen, denn je mehr sie solche Flausen in die Köpfe setzen, desto mehr solcher Diskussionen werde ich bei der nächsten Wahl in meinem Wahllokal erleben müssen. Die Wahlbenachrichtigung ist eher unbedeutend und wird nur dafür benutzt, auf den ersten Blick zu sehen, ob die wählende Person im richtigen Wahllokal ist, bevor man sie im Wählerverzeichnis sucht und nachher nicht findet und das ganze Zeit kostet, als Ausweisersatz gilt sie aber NICHT!
P.S.
Was ihr und Correctiv durcheinanderwirbelt ist der Briefwahlschein - den darf man im Wahllokal unter Vorzeige eines Lichtbildausweises gegen einen Stimmzettel tauschen, wenn der Wahlvorstand die Umtragung des betroffenen Wählers dienstelefonisch abklärt. Auch dabei gilt dann aber im Wahllokal die Ausweispflicht! Nur die Abgabe des Briefwahlscheins als Briefwahlschein an den Briefkasten erfolgt ohne Ausweiskontrolle, weil das beim Briefwahlschein nicht geht. Und bitte liebe Briefwähler, achtet darauf, dass euer Brief nicht nach Verschluss wieder geöffnet und neuzugeklebt wurde, weil damit sehr wahrscheinlich das Wahlgeheimnis als gebrochen gilt und die Briefwahlstimme damit wahrschienlich ungültig wird.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.11.2024 11:12).