Hallo liebe Foristen,
Frage zum Bundeswahlrecht:
Zu welchen Bundestagswahlen war das Bundestagswahlrecht durch das Bundesverfassungsgerecht beanstandet?
Ich bin dankbar über einen guten Link zu diesem Thema.
Ich habe in Erinnerung, dass Ende 90er das BVG im damaligen Bundeswahlrecht das Prinzip der Gleichheit verletzt sah. Die Bundestagwahlen 2002 und 2005 wurden unter dem beanstandeten Wahlrecht durchgeführt.
Ist das richtig? In Wikipedia steht dazu nichts.
In meiner Erinnerung sind unsere Parteien schon mindestens seit 1990 nicht willends, ein gescheites und verfassungsgemäßes Wahlrecht zu beschließen.
PS Danke Herr Bülow, dass Sie für mich wählbar waren.
Nach Umzug weiss ich schon wieder nicht wen ich wählen soll...