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  • Rainerheise

680 Beiträge seit 01.03.2009

Re: Das ist nicht das BVG alleine

Entschuldugung, aber das ist ein ganz anderer Fall! Hier geht es nicht darum, ob man jemand zum Tode verurteilt, sondern ob er sich rechtmäßig auf unser aller Kosten im Bundestag seinen Hintern breitsitzt und womöglich Gesetzen zustimmt, die die Mehrheit der Wähler in dieser Form vielleicht ablehnt. Es geht also um nichts weniger als einen Verfassungsbruch. Und da hat sich die Justitz aber bitteschön mal zu beeilen!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.12.2023 20:49).

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