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  • Porcupine17

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2012

Re: Das ist nicht das BVG alleine

Wunderlicher Fex schrieb am 19.12.2023 19:05:

Porcupine17 schrieb am 19.12.2023 18:28:

Bartime schrieb am 19.12.2023 17:31:

hat das gedauert, ernsthaft Verfassungsgericht? Hättet ihr euch nicht noch etwas mehr Zeit lassen können dann wäre schon wieder die nächste Wahl gewesen.

Dieses Land hat fertig, leider.

Das liegt nicht nur am BVG.

Der Bundestag hat schon (naja, auch über ein Jahr später) im November 2022 die Entscheidung getroffen die Wahl in 431 Wahlbezirken zu wiederholen. Die Wahl hätte man theoretisch längst durchgeführt haben können. Gegen diese Entscheidung haben aber diverse Parteien geklagt und größtenteils verloren, jetzt sind es halt 455 Wahlbezirke in denen wiederholt werden muss. Aber dadurch wurde halt das ganze weiter Verzögert weil auch das BVG für den Fall Zeit braucht und auch andere Fälle zu bearbeiten hat. Und Dinge wie die Gültigkeit der Wahlrechtsreform von 2020 kann man ja auch nicht einfach warten lassen lassen.

Relevant für die Priorisierung dürfte auch gewesen sein das hier von Anfang an klar das sich im Gegensatz zur Neuwahl Berliner Abgeordnetenhaus nicht viel ändern kann, also kein "Gefahr im Verzug".

Entschuldige bitte. Aber wenn es darum geht, wer dieses Land rechtmäßig regiert, erwarte ich, dass man so lange zu Gericht sitzt, bis die Entscheidung steht.
Und die Sitzung beginnt am Tag nach der Klageerhebung!
Das darf also maximal 1 Monat ab Klageerhebung dauern. Und nicht 2 Jahre!

Das stand ja eben beim Bundestag im Gegensatz zum Berliner Abgeordnetenhaus nie zur Debatte - selbst bei der maximalen Forderung einer Neuwahl in Halb-Berlin würde es keine für die Regierungszusammensetzung relevanten Änderungen geben können. Maximal fliegt die Linkspartei raus, aber damit hat die Ampel immer noch eine Mehrheit und keine Koalition die vorher unmöglich war würde möglich.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.12.2023 21:50).

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