In sachsen hat die Landesregierung seinerzeit dafür gesorgt. Dort bekam die AfD damals zwar recht, es ging, wenn ich mich richtig erinnere, um die Nichtzulassung von Kandidaten, aber auf grund der weit fortgeshrittenen Legislatuperiode, so das gericht, sehe man von einer Neuwahl ab. Sprich, die gerade amtierende Regierung muss das Verfahren nur so weit in die Länge ziehen, das eine Neuwahl zu spät kommt...