Der Sinn dass man seinen Wahlzettel auch nicht selbst öffentlich ausfüllen darf und warum Fotos aus der Wahlkabine verböten sind ist ja dass man nicht unter Druck gesetzt werden kann.
Es soll für mögliche Vorgesetzte, Schuldner etc unmöglich sein auch nur an einen Beweis für ein Wahlverhalten kommen zu können.
Das ist bei Briefwahl grundsätzlich nicht gegeben, deshalb sollte für Leute die am Wahltag keine Zeit haben ein paar Wochen vorher eine versiegelte Urne (mit Wahlkabine) auf der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt werden und für schwerbehinderte von mir aus ein mobiles Wahlteam.
Wie man im Zeitalter von Smartphones verhindert dass jemand in der Wahlkabine ein Selfie macht, ist noch mal eine andere Frage.
Das Urteil hier mag evtl. dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen, dem eigentlichen Sinn hat das Gericht jedenfalls verkannt und die Chance vertan zumindest soweit möglich an demokratischen Grundsätzen festzuhalten.