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  • ecobeta1

50 Beiträge seit 29.09.2017

Faktencheck: "Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages"

Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1 000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2 000 Euro ...

Quelle: Deutscher Bundestag - VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der ...
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164

Verletzung der "Ordnung UND Würde des Bundestags" gibt es wohl gar nicht.
Die Würde des Hauses kann man veletzen, z.B. durch rumgrölen, etc.. Darüber wacht Koffer-Wolfi als Bundestags-Patron.

Der Mann muss sich vermutlich vorwerfen lassen gegen die Geschäftsordnung verstoßen zu haben, mehr aber auch nicht. Ob tatsächlich eine nicht nur geringfügigen Verletzung vorliegt sollte geklärt werden.

"Anhang 1 - Hausordnung des Deutschen Bundestages"
(1)In den Gebäuden des Deutschen Bundestages sind Ruhe und Ordnung zu wahren. Die Besucher haben die Würde des Hauses zu achten und auf die Arbeit im Haus Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Tätigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gr...

Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anhang1/249296

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.03.2018 13:56).

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