Es wäre schon seltsam, einen Bürger dafür zu bestrafen, daß er öffentlich erklärt, wen oder was er gewählt hat.
Das fällt in die Kategorie "politisches Bekenntnis" und in welcher Form das passiert, sollte dem Bundeswahlleiter egal sein. Aber in Deutschland werden ja auch politische Parteien als angebliche Spaßparteien willkürlich von der Wahl ausgeschlossen. Kein Wunder, daß sich bei diesem Chaos einzelne Bürger entscheiden, extreme Vollidioten zu wählen. Auch wenn die nichts besser machen, entzieht das den etablierten Parteien zumindest die Wahlkampkostenerstattung.
Dazu würde mich interessieren, wie der Bundeswahlleiter nachweisen möchte, daß der fotografierte Wahlzettel auch wirklich eingesandt und gezählt wurde.
Das Urteil gegen den Abgeordneten dagegen ist korrekt. Immerhin wird der durch uns Bürger bezahlt, und sollte entsprechend auch den Bürgerwillen vertreten, statt sich so affig aufzuführen.
Wenn ihm das nicht gefällt, kann er gerne nach Tschechien gehen, eventuell sieht man das da ja anders.