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Avatar von EhNickma
  • EhNickma

mehr als 1000 Beiträge seit 21.10.2015

Kontrollierbare Wahl ?

Dadurch können ja Stimmen gekauft werden, wenn die per Photobeweis nachvollzogen werden können, oder ?

Das wäre doch ganz klar ein Verstoß gegen:
http://www.wahlrecht.de/doku/gesetze/wahl-stgb.html

Der Bundeswahlleiter hat damit absolut recht und die Staatsanwaltshaft Wiesbaden hat unrecht.

Ganz klar, Strafvereitelung im Amt.

Da müsste jetzt der Bundeswahleiter Strafantrag auf Grund von §258a gegen die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html

Da sie ein Gerichtsverfahren unbegründet behindert haben.

Grüße EhNickma

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.03.2018 07:57).

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