Planetesimal schrieb am 20.03.2018 13:04:
Bystron hat ein Bußgeld aufgebrummt bekommen, weil er seinen ausgefüllten Stimmzettel fotografiert hat.
Hardt hat seine Stimmabgabe nicht dokumentiert, er hat noch nicht einmal seinen Stimmzettel fotografiert - sondern nur den Wahlausweis, mit dem er später seinen Stimmzettel erhalten hat.
Das sind zwei komplett unterschiedliche Sachverhalte.
Und bevor jetzt kommt, dass er aber geschrieben hat, dass er für Merkel stimmen wird: Das ist nicht verboten, weil nicht nachprüfbar ist, ob er das wirklich getan hat.
Damit du es verstehst, zitiere ich den Tweet:
Kanzlerwahl im Deutschen Bundestag. Mit diesem Wahlausweis werde ich nach Aufruf meines Namens den Stimmzettel empfangen und in der Wahlkabine abstimmen - natürlich mit Ja!
Und ein öffentliches Ja, gilt als Ja!