EhNickma schrieb am 20.03.2018 07:50:
Dadurch können ja Stimmen gekauft werden, wenn die per Photobeweis nachvollzogen werden können, oder ?
Das wäre doch ganz klar ein Verstoß gegen:
http://www.wahlrecht.de/doku/gesetze/wahl-stgb.htmlDer Bundeswahlleiter hat damit absolut recht und die Staatsanwaltshaft Wiesbaden hat unrecht.
Ganz klar, Strafvereitelung im Amt.
Da müsste jetzt der Bundeswahleiter Strafantrag auf Grund von §258a gegen die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.htmlDa sie ein Gerichtsverfahren unbegründet behindert haben.
Grüße EhNickma
Ich sollte mal ein UHD-Video meiner Wahl hochladen.
Und zwar vor dem betreten der Schule aktiviert, und nach dem Verlassen ausgeschaltet.
Richtig schön durchgehend gefilmt. Ich bin zwar Gegner von Hochkant-Videos ("Vertical Video Syndrome" bei YouTube suchen), aber da ging es halt nicht anders.
Das Smartphone ins extra dazu angezogene Hemd gesteckt aus dem das Note 4 oben mit der Kamera raus ragt...
Hinter dem Sichtschutz habe Ich mich dann entsprechend gebeugt, Kreuz gemacht, Zettel davor gehalten, und dann bis zum Einwurf im Bild.
Hätte der Bundeswahlleiter nicht vorher schon in den Medien gekläfft das sei verboten, Ich wäre evtl. gar nicht auf die Idee gekommen das zu machen...
Mein kleiner persönlicher "Streisand-Effekt".
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.03.2018 02:38).