Ansicht umschalten
Avatar von EhNickma
  • EhNickma

mehr als 1000 Beiträge seit 21.10.2015

Re: Kontrollierbare Wahl ?

Tobias Claren schrieb am 21.03.2018 02:36:

EhNickma schrieb am 20.03.2018 07:50:

Dadurch können ja Stimmen gekauft werden, wenn die per Photobeweis nachvollzogen werden können, oder ?

Das wäre doch ganz klar ein Verstoß gegen:
http://www.wahlrecht.de/doku/gesetze/wahl-stgb.html

Der Bundeswahlleiter hat damit absolut recht und die Staatsanwaltshaft Wiesbaden hat unrecht.

Ganz klar, Strafvereitelung im Amt.

Da müsste jetzt der Bundeswahleiter Strafantrag auf Grund von §258a gegen die Staatsanwaltschaft Wiesbaden stellen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html

Da sie ein Gerichtsverfahren unbegründet behindert haben.

Grüße EhNickma

Ich sollte mal ein UHD-Video meiner Wahl hochladen.
Und zwar vor dem betreten der Schule aktiviert, und nach dem Verlassen ausgeschaltet.
Richtig schön durchgehend gefilmt. Ich bin zwar Gegner von Hochkant-Videos ("Vertical Video Syndrome" bei YouTube suchen), aber da ging es halt nicht anders.
Das Smartphone ins extra dazu angezogene Hemd gesteckt aus dem das Note 4 oben mit der Kamera raus ragt...
Hinter dem Sichtschutz habe Ich mich dann entsprechend gebeugt, Kreuz gemacht, Zettel davor gehalten, und dann bis zum Einwurf im Bild.

Hätte der Bundeswahlleiter nicht vorher schon in den Medien gekläfft das sei verboten, Ich wäre evtl. gar nicht auf die Idee gekommen das zu machen...
Mein kleiner persönlicher "Streisand-Effekt".

Und wenn du das gefilmt hast, dann hast du damit dich Strafbar gemacht.

Grüße EhNickma

Bewerten
- +
Ansicht umschalten