pehar schrieb am 21.03.2018 05:34:
EhNickma schrieb am 20.03.2018 07:50:
Dadurch können ja Stimmen gekauft werden, wenn die per Photobeweis nachvollzogen werden können, oder ?
Logisch: Verbotener Stimmenkauf findet nur deshalb nicht statt, weil der Fotobeweis verboten ist.
Du kannst es nicht kontrollieren.
Das heißt, es kann behauptet werden, man hat X gewählt und das kann nicht nachvollzogen werden.
Du kanst dann natürlich dafür bezahlen, und dich damit Strafbar machen.
Aber es gibt keine Möglichkeit das zu kontrollieren.
Grüße EhNickma