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  • EhNickma

mehr als 1000 Beiträge seit 21.10.2015

Re: Kontrollierbare Wahl ?

pehar schrieb am 21.03.2018 05:34:

EhNickma schrieb am 20.03.2018 07:50:

Dadurch können ja Stimmen gekauft werden, wenn die per Photobeweis nachvollzogen werden können, oder ?

Logisch: Verbotener Stimmenkauf findet nur deshalb nicht statt, weil der Fotobeweis verboten ist.

Du kannst es nicht kontrollieren.

Das heißt, es kann behauptet werden, man hat X gewählt und das kann nicht nachvollzogen werden.

Du kanst dann natürlich dafür bezahlen, und dich damit Strafbar machen.

Aber es gibt keine Möglichkeit das zu kontrollieren.

Grüße EhNickma

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