Durch Wiederholen wird es nicht wahrer.
Ein gutes Beispiel ECHTER Strafvereitelung ist der Staatsanwalt der in einer Strafantragsablehnung behauptet eine Beleidigung die in einem Forum besteht wäre 3 Monate nach dessen Eintrag verjährt.
Du hattest das nun schon zigfach wiederholt, seit mindestens August 2016.
Nö, dadurch wir es nicht wahrer.
Nö, das ist keine Strafvereitelung.
Du hattest nach eigener Darstellung einen Bescheid bekommen, dass dein Anspruch auf Strafverfolgung 3 Monate ab Kenntnisnahme verjährt ist.
Im Netz ist nachzulesen, dass du dich darüber aufregst, dass das da schon seit 2011 stünde. Hier entlang:
https://forum.golem.de/kommentare/politik-recht/bundesverfassungsgericht-negative-firmen-bewertung-durch-meinungsfreiheit-gedeckt/...-wenn-der-schaden-ausser-verhaeltnis-.../102766,4565588,4568663,read.html
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Die Beleidigungen stehen seit Ich meine 2011 in den Forum.
Inkl. Aufruf mich unter 4 Augen zu besuchen mit Nennung einer Wohnadresse.
Die Antwort war:
"Der nach $ 194 StGB erfoderliche Strafantrag ist nicht rechtzeitig gestellt worden, da das Gesetz hierfür eine Dreimontasfrist vorsieht ($ 77 StGB)."
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Da kann man zwanglos davon ausgehen, dass du das entsprechend geschildert hattest ... mit erwartbarer Konsequenz.
Der Rest deiner Umdeutung ist ebenfalls deiner fehlenden Sachkunde geschuldet.
Schreib endlich dem Oberamtsanwalt mit Links und Zitaten, was du über ihn schon übles im Netz verbreitet hattest. Vorher wird er sich vermutlich mit deinem Zeugs kaum beschäftigt haben.
Dann läuft SEINE Dreimonatsfrist los, dich für DEIN Zeugs dranzubekommen.
Dann harre der Dinge, die da kommen werden ...