Aber abgesehen von seinem Gesetzesbruch kann Ich dem Oberamtsanwalt Möller aus Kiel auch noch richtig schaden, wenn ich seine Ablehnung in miesen Bewertungen bei Yelp, Facebook Rezensionen, evtl. einer eigenen Schmähdomain (mit dem Namen seine Gerichtes, das dürfte seinen Vorgesetzten nicht gefallen) etc. veröffentlichen.
Der Oberamtsanwalt Möller hat sehr sicher in deiner Angelegenheit keine Gesetze gebrochen, du hast nur nicht den Inhalt seines Schreibens kapiert. Du hattest demnach 3 Monate Zeit ab Kenntnis deinen Antrag zu stellen, die hast du demnach verstreichen lassen. Wenn du ihm sauber aufs Brot geschmiert hattest dass du den betreffenden Eintrag seit 2011 kennst, weshalb hätte er denn anders entscheiden sollen?
Mit deinen Überlegungen zu Yelp und Co. gehst du auch schon mind. 18 Monate schwanger ... naheliegend, dass sich das wie so viele deiner "Projekte" auch noch ewig ergebnislos hinziehen wird.
Wie ist denn die Verjährungsfrist für Strafvereitelung?
Da wäre zum einen der Unfug, angeblich nur Richter würden Gesetze interpretieren. Das düfte für die meisten Verwaltungsbeamte und -mitarbeiter zutreffen.
Wieso magst du keine Ruhe geben?
Ausweislich deiner Behauptungen aus August 2016 wusstest du ggf. schon 2011 um den Inhalt. Vielleicht hattest du dich selbst in der Diskussion beteiligt.
Wenn nach positiver Kenntisnahme der Umstände drei Monate verstrichen sind, ist der Fall als Antragsdelikt für die Tonne.
Was daran kapierst du nicht?
Schau mal, was ich gefunden habe:
http://www.sondereinheiten.de/forum/viewtopic.php?f=10&t=17120&start=60
Du hattest dich am 28.Juli 11 dort angemeldet, und bist sofort negativ aufgefallen.
Auch dein Beitrag vom 21.02.2014 steht/stand auf der selben Seite. Dem Kommentar nach zu äussern wolltest du demnach jemand anzeigen ...
Würdest du hier mal den Leuten erklären, wie du den Beitrag 2014 ohne positive Kenntnisnahme des Bezugs auf dich verfasst haben willst, und zwei Jahre später dich über eine folgenlose Anzeige in Kiel aufregen magst?
Wann willst du denn die Anzeige aufgegeben haben? Man könnte vermuten, frühestens mit Adminzensur ... also 2014. Wenn du dich 2016 so über den Bescheid aufregst, bist du sowas von drüber mit den drei Monaten.
Ausserdem hast du gegen dich, dass du direkt mit den ersten beiden Beiträgen Stunk fabriziert hattest und man nicht plausibel davon ausgehen kann, weshalb du die nur 8 Minuten später verfasste Replik nicht zeitnah gelesen haben magst.
Aber bitte ... schon 2014 wolltest du aktiv werden. :-D
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.03.2018 02:12).