mj81 schrieb am 22.03.2018 11:00:
Man hatte auch mal ne Sektsteuer für die Kaiserliche Flotte eingeführt und in manchen US Bundesstaaten gilt die Todesstrafe auf versuchten Suizid. Mag sein, dass manche Regelungen irgendwann berechtigt waren aber man muss ja nicht alles mit ins 21. Jahrhundert schleppen und damit die Gesetzesbücher immer noch dicker und undurchsichtiger machen. Daher mein Ausgangspost mit der Überlegung hier mal eine Reform anzustoßen. Natürlich hatte sechzehnhundertfeuerstein noch niemand daran gedacht, dass irgendwer mal auf die Idee käme ein Selfie in einer Wahlkabine zu machen. Genau so brauch ich heute aber auch keine speziellen Verkehrsregeln mehr für 2achsige Pferdekutschen. Ich würde mich generell als konservativ einschätzen aber nicht als mumifiziert. Vielleicht liegt es auch nur am Mitleid für einige gute Bekannte, die sich derzeit durch ein Jura-Studium plagen und sich in europäischem Wirtschaftsrecht fortbilden....
Die 4 verschiedenen Alkoholsteuren die wir haben könnte man durch weniger ersetzen.
Das reduziert unwesentlich den Aufwand bei Geschäften die mehr als einer Alkoholsteuer unterliegen.
Aber sonst bleibt immer die Frage was ist der Nutzen und was der Schaden.
Also zur Schaumweinsteuer sind Folgende Fragen zu beantworten:
- Warum hat man die Steuer eingeführt ? ( Geldeinahmen )
- Macht das heute noch Sinn ? ( Ja )
- Steht der Aufwand in einem Gesunden Verhältnis zum Nutzen ? ( Ja )
- Liegt hier eine ungleichbehandlung vor ? (Ja, das wäre ein Grund es abzuschaffen )
Und als letzte Fragen:
- Wie wird das Gegenfinanziert ?
- Wie beschafft man hierzu eine Mehrheit ?
Hier bei dem Wahlgesetz ist es deutlich mehr Schaden als Nutzen, wenn man die Regelung abschafft.
Von daher ist es nicht Sinnvoll sie Abzuschaffen.
Grüße EhNickma
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.03.2018 11:27).