Mrokii schrieb am 20.03.2018 11:02:
Und nur weil jemand seine Meinung zu einer bestimmten Partei preisgibt disqualifiziert ihn das für die Beteiligung an einer Wahl?
Seine Meinung darf jeder kundtun. Es darf nur nicht nachprüfbar sein, für wen man gestimmt hat.
Was wäre denn, wenn dein Nachbar, dein Vorgesetzter oder der örtliche Polizeichef droht, dass du "Probleme" bekommst, wenn du nicht mittels Selfie nachweist, dass du für eine bestimmte Partei oder Person gestimmt hast?
So ähnlich lief das in der DDR. Hat man den Wahlzettel ohne irgendwelche Markierungen eingeworfen, galt das als Stimme für die SED. Folglich war jeder als oppositioneller Wähler geoutet, der vor Abgabe des Stimmzettels in der Wahlkabine verschwunden ist - mit entsprechenden Konsequenzen für den Betreffenden.