Planetesimal schrieb am 20.03.2018 13:11:
Mrokii schrieb am 20.03.2018 11:02:
Und nur weil jemand seine Meinung zu einer bestimmten Partei preisgibt disqualifiziert ihn das für die Beteiligung an einer Wahl?
Seine Meinung darf jeder kundtun. Es darf nur nicht nachprüfbar sein, für wen man gestimmt hat.
Dann wäre die Briefwahl eigentlich rechtlich auch problematisch.
Was wäre denn, wenn dein Nachbar, dein Vorgesetzter oder der örtliche Polizeichef droht, dass du "Probleme" bekommst, wenn du nicht mittels Selfie nachweist, dass du für eine bestimmte Partei oder Person gestimmt hast?
Aus diesem Blickwinkel heraus macht die Pflicht zur Geheimhaltung einen gewissen Sinn. Allerdings hinkt meiner Meinung nach das Beispiel trotzdem, weil man sicher immer eine Möglichkeit finden könnte, entsprechende "Beweise" zu manipulieren. Jedenfalls solange nicht jemand dem Wähler in der Wahlkabine über die Schulter schaut.